Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Einige Seiten und Inhalte weisen noch Fehler im Quellcode (HTML-Syntax) auf. Dies kann dazu führen, dass assistive Technologien Inhalte nicht korrekt interpretieren.
Nicht alle Texte und Bedienelemente erfüllen derzeit die erforderlichen Mindestkontrastwerte. Dadurch kann die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eingeschränkt sein.
Alternative Zugangswege und überspringbare Bereiche
Derzeit stehen noch keine alternativen Zugangswege für Tastaturnutzende zur Verfügung. Zudem fehlen Mechanismen, um Bereiche wie die Navigation oder wiederkehrende Inhalte direkt zu überspringen.